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Re: Sklavengesetze

Sebastian, Meer-SL @, Sunday, 17. December 2006, 14:13 @ Chris(Ellion)


Als Antwort auf: Re: Sklavengesetze von Chris(Ellion) am 17. Dezember 2006 12:02:03:

Auslegungssache:
Sieht ein Richter Vergewaltigung als "Verletzung" an, dann ist's verboten. Hier "muss" man wohl Glück mit dem Richter haben.
Aber wenn man nach den elurischen Gepflogenheiten geht...lieber sein lassen.

Wozu sind dann eigentlich Lustsklaven da? *wundert sich*
Und was macht man eigentlich, wenn ein Sklave allgemein nicht tut, was ihm aufgetragen wird? Züchtigung ist ja nach dem selben Gesetzesparagraphen auch verboten...
Sklave in Elurien müsste man sein, dann hat man's echt gut. Zählt hungern lassen eigentlich auch als verletzen?
Bekloppte elurische (Sklaven-)Gesetze...
Gruss Chris


Das ist meiner Meinung nach eine Angelegenheit der Gesellschaft. Sex wird in der Röhre "anders bewertet" als bei uns hier in Europa. Man ist diesbezüglich offener und Liebe und Sex werden überaus strenger getrennt.

Wie ich schon in dem älteren Beitrag zu diesem Thema schrieb; Sklaven haben aufgrund anderer Gesetzlage in Elùrya eine völlig andere bzw. bessere Stellung. Je nachdem, wie man's nimmt. Sie haben mehr Rechte, die ihnen zumindest auf dem Papier mehr Schutz bietet.

Sich jedoch dem Sex zu verweigern, kann sich für den Sklaven als Verlust von nicht unbedeutenden oder gar wichtigen Privilegien darstellen.

Und nur mal so, in Elùrya wird es so gut wie keine Lustsklaven geben.


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