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Chris(Ellion), Sunday, 22. March 2026, 22:32 @ Adrian


Als Antwort auf: Re: Sklavengesetze von Adrian am 17. Dezember 2006 11:46:02:

Auslegungssache:
Sieht ein Richter Vergewaltigung als "Verletzung" an, dann ist's verboten. Hier "muss" man wohl Glück mit dem Richter haben.
Aber wenn man nach den elurischen Gepflogenheiten geht...lieber sein lassen.

Wozu sind dann eigentlich Lustsklaven da? *wundert sich*

Und was macht man eigentlich, wenn ein Sklave allgemein nicht tut, was ihm aufgetragen wird? Züchtigung ist ja nach dem selben Gesetzesparagraphen auch verboten...

Sklave in Elurien müsste man sein, dann hat man's echt gut. Zählt hungern lassen eigentlich auch als verletzen?

Bekloppte elurische (Sklaven-)Gesetze...

Gruss Chris


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