Spielerforum

zurück zur Hauptseite
in Thread öffnen

Re: Sklavengesetze

Sebastian, Meer-SL @, Sunday, 17. December 2006, 14:04 @ Benny/Asskis


Als Antwort auf: Re: Sklavengesetze von Benny/Asskis am 17. Dezember 2006 12:24:28:

Wer interessiert sich für Religion? :o)

In Estichà hoffentlich jeder sonst wird eine Armee der Priester alle festnehmen die kein Noviziat oder ähnliches haben...., öhm zwei... oder drei Personen also ^^

Im Gegensatz zur Allianz hat die Kirche in Elùrya nicht viel zu melden. In Elùrya herrschen nicht die Kasten- und Kirchengesetze, sonden die Gesetze des Staates, welche allgemeingültig auf jede Person im Reich zutreffen, wobei Priester eine gewisse Immunität besitzen. Die Leute werden auch nicht nach Kirchengesetz, sondern nach Reichsgesetzen verurteilt; Sonderfall bilden natürlich die Priester.

Aber um es einmal feststellend und fragegerecht zu beantworten: Nein, Sklaven im elurischen Reich dürfen nicht vergewaltigt oder verletzt werden. Das stellt eine Straftat dar, deren Vollzug an Sklaven wie auch an Freien gleichermaßen geahndet wird. Die Tat am Sklaven mag jedoch wahrscheinlich mit geringeren Strafen belegt werden, als es an freien Personen der Fall wäre. Eine Sklaven betreffende Straftat ist beim Sklavenkontor anzuzeigen.


  2439 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

26177 Einträge in 5817 Threads, 129 angemeldete Benutzer, 45 Benutzer online (0 angemeldete, 45 Gäste)
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt
powered by my little forum