Gilgat: Verbot von Waffen in der Stadt
Weil Dolche immer häufiger von Kriminellen benutzt wurden, seit die Asnivalas dem Gesetzt nach verboten sind, wurde Zusatzartikel 27b der Gilgater Verfassung verabschiedet. Nach diesem gelten nun auch sämtliche Einhand-Klappmesser als Waffe und sind verboten, bzw. benötigen eine Ausnahmegenehmigung die vom yedeischen König oder einem seiner Vertreter unterzeichnet wurde.
Nicht betroffen sind Messer mit einer feststehenden Klinge, die kürzer als 9,5 cm ist und die nur einseitig geschärft ist. Ebenso nicht betroffen sind größere Messer (bis 20 cm), wenn sie eine geriffelte Klinge haben (wie ein typisches Brötchenmesser). Beidseitig geriffelte Klingen sind allerdings trotzdem verboten, selbst wenn sie kürzer als 9,5 cm sind. Die Länge des Griffes ist dabei egal, so lange sie nicht das 1,5fache der Klinge übersteigt.
Auch unter den neuen Zusatzartikel "Waffengesetz II" fallen Armbrüste, die eine Energie von mehr als 0,5 Joule haben. Es sei denn es handelt sich um Anscheinswaffen. Also Armbrüste, die auch wie Armbrüste aussehen. Die sind selbst dann verboten, wenn sie eigentlich keine Bolzen abschießen können. Erlaubt sind hingegen weiterhin Katapulte für Geschütze über 5 kg, es sei denn sie schießen mit Eisen. Mit Eisen schießen ist nur erlaubt wenn vorher ein Zertifikat des Wirtschaftsamtes vorliegt. (Wer das jetzt genau bespielt weiß ich nicht, am besten mal bei einem metallverarbeitenden Betrieb nachfragen.)
Das hat allerdings nichts mit dem neuen Waffengesetz, sondern mit den Einfuhrbeschränkungen zu tun. (Da kannst du dich also bei Ashrabad bedanken.) Wenn die Einfuhrbeschränkungen also aufgehoben sind, kann wieder ganz normal mit Eisen geschossen werden. Obwohl es natürlich teuer ist, also solltest du es dir drei Mal überlegen.
Übrigens: Niemand wird dich kontrollieren, wenn du trotzdem einen Dolch bei dir führst, der gegen die oben genannten Beschränkunen verstößt. Um dich kontrollieren zu dürfen, benötigen die Wachen einen Durchsuchungsbeschluss. Es sei denn du trägst den Dolch nicht am Körper, sondern in einer Tasche bei dir. Die darf jederzeit durchsucht werden. Der Körper darf nur unter zwei Umständen durchsucht werden. 1. Du bist tot oder 2. Du wurdest dabei beobachtet wie du den Dolch an deinem Körper angebracht hast. Dafür müssen aber mindestens zwei männliche oder vier weibliche Zeugen angebracht werden. Oder eine Wache muss dich persönlich gesehen haben. Dann ist es sozusagen "Gefahr im Verzug".
Die Verfassung ist übrigens jederzeit einsehbar, mit ein bisschen Mühe hättest du es also schnell finden können. Aber nichts für ungut. ;p
Gruß
Chris
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- Gilgat: Verbot von Waffen in der Stadt - Jamal, 23.06.2008, 22:10
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- Gilgat: Verbot von Waffen in der Stadt - Chris, 24.06.2008, 02:17
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- Und ich hab die Antwort für ne Satire gehalten... (NT) - Claudia (Yinua/ Shodra), 04.07.2008, 18:50
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